Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter zll-kurse.hs-bremen.de veröffentlichten Kursprogramm des Zentrums für Lehren und Lernen (ZLL) der Hochschule Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.07.2027 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind: 

1. Barriere: Farbkontrast

a) Beschreibung: Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe kann bei manchen Elementen nicht ausreichend sein.

b) Maßnahme: Das Farbschema soll angepasst werden, zudem soll ein stringentes alternatives Farbschema mit hohem Kontrast bereitgestellt werden.

2. Barriere: Texte

a) Beschreibung: Es ist nicht auszuschließen, dass englischsprachige Inhalte nicht ausgezeichnet sind.

b) Maßnahme: Sensibilisierung der verantwortlichen Redakteur:innen

3. Barriere: Sprache

a) Beschreibung: Es liegen keine Übersetzungen der wesentlichen Inhalte und Bedienung in Gebärdensprache und Leichte Sprache vor.

b) Maßnahme: Übersetzungen der wesentlichen Inhalte in Leichte Sprache und Gebärdensprache sind in Planung

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 02.07.2026 überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail an zll(at)hs-bremen.de mit.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

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